Anmeldung

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Auf die Plätze, fertig, los: Unsere Bobbycars stehen für eine Probefahrt bereit!

Unsere Erzieherinnen nehmen sich gerne die Zeit, Ihnen unsere Räumlichkeiten zu zeigen
und Ihre Fragen zu beantworten. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 

 

Kontakt:
Rappelkiste Rödermark e.V.
Am Schellbusch 1  (Halle Urberach)
63322 Rödermark

Telefon: 06074 / 1602
E-Mail:   info@rappelkiste-roedermark.de

Öffnungszeiten:

Halbtagsplatz  Montag bis Freitag ~ von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Ganztagsplatz Montag bis Donnerstag ~ von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr 

                        Freitags ~ von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Kosten

Halbtags-Betreuungsplatz (von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr, inkl. Frühstück 234,00 € + 80,00 € Mittagessen)

Ganztags-Betreuungsplatz (von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitags bis 16:00 Uhr inkl. Frühstück 350,00 € +
80,00 € Mittagessen)

Hygienegeld

10,00 € pro Monat

Link zur Anmeldung

Formulare

pdf

Merkblatt
Zum Download bitte anklicken (PDF) 

Betreuungskostensatzung der RAPPELKISTE e.V. (gültig ab 01.09.2018)

Aufnahme

  1. Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten die jeweils gültige Satzung der Rappelkiste e.V. sowie diese Betreuungskostensatzung an. Die Satzung sowie die Betreuungskostensatzung werden bei der verbindlichen Anmeldung des Kindes übergeben und können auf Wunsch jederzeit in der Einrichtung eingesehen werden.
  2. Aufgenommen werden Kinder von Mitgliedern des Vereins vom vollendeten 10. Lebensmonat bis zum Eintritt in den Regelkindergarten. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Ist die amtlich festgelegte Höchstbelegung der Rappelkiste e.V. erreicht, können weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden von Plätzen erfolgen.
  3. Sollte das Kind einer besonderen Betreuung bedürfen, so ist seitens der Erziehungsberechtigten ausdrücklich darauf hinzuweisen. 

Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag

Bei Anmeldung des Kindes in der Rappelkiste e.V. wird eine einmalige Gebühr für Spiel- und Bastelmaterial in Höhe von 50,00 € fällig. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 30,00 €. Er wird bei Aufnahme bzw. im 1. Quartal eines Jahres fällig.

Betreuungskosten

1. Die Kosten für einen Betreuungsplatz betragen, seit dem 01. August 2023:

  • Die Kosten für einen Halbtags-Betreuungsplatz (Mo.-Fr. 7:30-13:30 Uhr) betragen:

234,00 € pro Monat inklusive Frühstücksgeld zuzüglich der Kosten für das Mittagessen in Höhe von 80,00 € und des Hygienegeldes i.H.v. 10,00 €.

  • Die Kosten für einen Ganztags-Betreuungsplatz (Mo.-Do. 7:30-17:00 Uhr, Fr. 7:30-16:00 Uhr) betragen: 

350,00 € inklusive Frühstücksgeld zuzüglich der Kosten für das Mittagessen in Höhe von 80,00 € und des Hygienegeldes i.H.v. 10,00 €.

Nach Mitgliederversammlungsbeschluss vom 27.11.2014 steigen die Betreuungskosten jährlich um 3 % zum 01.08. eines jeden Jahres.

Die Betreuungskosten sowie die Kosten für Mittagessen werden zum 10. eines jeden Monats eingezogen.

2. Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme des Kindes in die Rappelkiste e.V. und   erlischt nur durch Abmeldung oder Ausschluss.

3. Bei vorübergehender Schließung der Rappelkiste e.V. (Ferien, Feiertage oder Krankheit) sind die Betreuungskosten und das Essensgeld weiter fällig.

4. Werden die Betreuungskosten zwei Monate nicht gezahlt, erlischt das Anrecht auf den bisher eingenommenen Platz und das Kind wird vom weiteren Besuch ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt als Abmeldung des Betreuungsplatzes, die Mitgliedschaft erlischt. Eine Geltendmachung von Schadensersatz für den unbesetzten Platz bis zur Wiederbesetzung durch ein anderes Kind wird vorbehalten.

5. In wirtschaftlichen Härtefällen kann die Übernahme der Betreuungskosten beim zuständigen Kreisjugendamt beantragt werden.

6. Die Rappelkiste e.V. behält es sich vor in folgenden Fällen die Mitgliedschaft zu kündigen: - wenn das betroffene Kind einen Kindergartenplatz von der Stadt zugewiesen bekommen hat, die Eltern aber trotzdem das Kind weiterhin in die Rappelkiste abgeben möchten.

  • wenn es zwischen den Eltern und der Rappelkiste e.V. zu unüberbrückbaren Differenzen kommt, behält sich die Rappelkiste e.V. vor die Mitgliedschaft mit einer Frist von  8 Wochen zu beenden.
  • wenn, bei Umzug in eine Fremdgemeinde der Kostenzuschussausgleich zwischen den Kommunen nicht gewährt wird und die Familie diese Leistung nicht selbst trägt, behält sich die Rappelkiste e.V. vor die Mitgliedschaft mit einer Frist von  6 Wochen zu beenden.

Versicherung

Die Rappelkiste e.V. versichert auf ihre Kosten alle Kinder gegen Sachschäden. Gegen Unfälle in der Rappelkiste e.V. und auf dem Hin- und Rückweg sind die Kinder gesetzlich versichert.

Abmeldung

  1. Die Kündigung des Betreuungsplatzes ist schriftlich zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten möglich. Die Kündigung des Betreuungsplatzes in der Zeit vom 01. Mai jeden Jahres bis 31. August jeden Jahres ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nur für den Fall, dass ein Nachfolgekind, das auf der aktuellen Warteliste der Rappelkiste e.V. geführt wird und den Platz des gekündigten Kindes einnehmen kann, ist es möglich die Kündigungsfrist von 2 Monaten zu verkürzen. Sollte es zu einem Extremfall kommen, z.B., dass die Eltern für 4 Monate sowohl an die Rappelkiste e.V. sowie an einen Kindergarten zahlen müssten, wird versucht von Seiten der Rappelkiste e.V. eine Einigung zu finden.
  2. Wird das Kind nicht ordnungsgemäß und fristgerecht abgemeldet, sind die Betreuungskosten auch dann zu zahlen, wenn das Kind der Rappelkiste e.V. fernbleibt.
  3. Ab- und gleichzeitige Neuanmeldung wegen längeren Urlaubs ist nicht zulässig.

Verpflichtung der Eltern

  1. Das Kind hat regelmäßig die Rappelkiste e.V. zu besuchen. Das Fernbleiben des Kindes ist einer ErzieherInnen der Rappelkiste unverzüglich mitzuteilen. Fehlt ein Kind unentschuldigt mehrfach oder ununterbrochen länger als vier Wochen, kann es vom weiteren Besuch der Rappelkiste e.V. ausgeschlossen werden. Der Ausschluss gilt als Abmeldung. 
  2. Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten gemäß §34 Infektionsschutzgesetz beim Kind oder in der Wohngemeinschaft des Kindes, sind die Erziehungsberechtigten zur unverzüglichen Mitteilung an eine ErzieherIn der Rappelkiste e.V. verpflichtet. Das Kind kann erst nach Vorlage eines ärztlichen Unbedenklichkeitsattestes wieder an der Betreuung teilnehmen (Siehe separates Informationsblatt, welches bei der Anmeldung übergeben wurde.
  3. Sollten die Eltern der Mitteilungspflicht nach Ziff. 2 nicht nachkommen und das Kind trotz des Verdachtes oder dem Auftreten ansteckender Krankheiten gemäß §34 Infektionsschutzgesetz zur Betreuung in der Rappelkiste abgeben, kann das Kind von einem weiteren Besuch der Rappelkiste ausgeschlossen werden. Der Ausschluss gilt als Abmeldung.
  4. Sollten die Eltern für das Kind besondere Reinigungsutensilien (wie z.B. andere Windeln), Nahrungsmittel o.a. wünschen, sind die Eltern dazu verpflichtet, diese in die Rappelkiste e.V. mitzubringen. Ausgenommen hiervon sind Kinder mit Allergien.

Haftung

Die Erziehungsberechtigten übergeben das Kind zu Beginn der Betreuungszeit einer ErzieherIn und holen das Kind nach Beendigung der Betreuungszeit dort wieder ab. Die Aufsichtspflicht der MitarbeiterInnen beginnt mit der Übernahme des Kindes im Gebäude der Rappelkiste e.V. und endet mit der Übernahme des Kindes durch die Eltern oder einer abholberechtigten Person beim Verlassen des Gebäudes.

Des Weiteren erklären die Erziehungsberechtigten bei Aufnahme des Kindes schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung des Kindes berechtigt ist. MitarbeiterInnen der Rappelkiste e.V. sind nicht verpflichtet, ihr zugegangene Erklärungen und Bescheinigungen usw. auf Echtheit und Wahrheitsgehalt zu überprüfen. 

Ferienzeiten/ Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Zwischen Weihnachten und Neujahr und drei Wochen während der Sommerferien ist die Rappelkiste e.V. geschlossen.

Wenn alle MitarbeiterInnen an Fortbildungsveranstaltungen usw. teilnehmen, bleibt die Rappelkiste e.V. an diesen Tagen ebenfalls geschlossen.

Der Vorstand beschließt, ob die Rappelkiste an weiteren Tagen geschlossen werden wird. Hierüber werden die Eltern rechtzeitig durch einen Aushang informiert.

Weitere wichtige Informationen erfolgen durch Aushänge in der Rappelkiste.

 

Der Vorstand der Rappelkiste e.V.

Rödermark, im Januar 2023